Beitrag 2025
Die beitragsmarken für 2025 sind beim Schatzmeister Gerhard Maury eingegabgeb. Wer ab 01.01.2025 weiter angeln möchte, kann sich beim Schatzmeister meldenb und seinen Beitrag 2025 entrichten. Terminvereinbarung unter 015156929844.
Termine zur Beitragskassierung 2025
Samstag 04.01.2025 10.00-12.00 Uhr 1. Beitragskassierung Anglertreff Gewerbegebiet
Samstag 01.02.2025 10.00-12.00 Uhr 2. Beitragskassierung Anglertreff Gewerbegebiet
Samstag 01.03.2025 10.00-12.00 Uhr 3. Beitragskassierung Anglertreff Gewerbegebiet
Kurze Mitteilung
Unsere Mitgliederversammlung findet am 16.03.2024 im Kulturhaus statt. Einladungen werden fristgerecht zugesandt.
Dieser Arbeitsplan ist als Entwurf zu betrachten und wird zur Mitgliederversammlung korrigiert.
Arbeitsplan/Arbeitseinsätze an unseren Gewässern 2024
Achtung! Änderung im Arbeitsplan wegen Verlängerung Fischereischeine!
Arbeitsplan 2024
Arbeitseinsatzplan 2024
Zu den Terminen beim Arbeitseinsatz, treffen sich alle Teilnehmer gemäß des Eisatzplanes am Anglertreff. Alles weitere wird dann vom vom Verantwortlichen bekannt gegeben.
Das Gemeinsame Nachtangeln Jugend 26.07.2024, Erwachsene: Samstag 27.07.2024 24 wird auis terminlichen Gründen verlegt.
Neue Gebührenfestsetzung durch den Landkreis Saalekreis für die Verlängerung der Fischereischeine ab sofort, Februar 2023
Gebührenordnung mit Zweitschriftgebühren neu Fischerei 2023 neu
Liebe Vereinsmitglieder.
Aus gegebenen Anlaß noch einmal diese Information. Die Mitgliedsbeiträge lt. unserer Satzung unterliegen der Bringepflicht. Auch gebietet es der Anstand, dass sich Angelfreund, welche endweder später zahlen oder den Verein verlassen möchten, an die in der Satzung durch mitgliederbeschluss festgelegten Termine zu halten haben. Bei Verzögerung der Beitragszahlung bis 30.04. eines jeden Jahres, ist zumindest beim Schatzmeister eine Information zu hinterlassen, andernfalls gilt lt. Mitgliederbeschluss das Ende der Mitgliedschaft! Auch die Bestellungen der Angelberechtigungen für andere Bundesländer sind an Fristen beim LAV gebunden. Ich weise nochmal daraufhin, dass die Termine für diese Angelberchtigungen welche der Schatzmeister nicht aus Bösartigkeit herausgibt, einzuhelten sind. Jeder Angelfreund, welcher sich nicht an diese Termine hält, kann leider nicht mit dem Erhalt einer dementsprechenden Angelberechtigung in Zukunft mehr rechnen. Der Landesanglerverband hat diese Möglichkeit auch nicht mehr, da diese Angelberechtigungen bei den einzelnen Bundesländern fristgerecht bestellt werden müssen. Dietrich Umpfenbach 1. Vorsitzender