Gewässer

Ein Weiterer Großeinsatz an den beiden Angelteichen in Sittichenbach 2023

Der Obere Hofteich in Sittichenbach gehört inzwischen zu unseren Angelgewässern. Ein dementsprechender Übernahmevertrag vom
RAV Quernetal e.V., gemeinsam mit dem Eigentümer Lutherstadt Eisleben, wurde bereits abgeschlossen.
Da sich beide Angelteiche nicht gerade in einem gut beangelbarem Zustand befanden, wurde durch den 1. Vereinsvorsitzenden D. Umpfenbach, ein Vertrag mit dem LAV Sachsen-Anhalt e.V. über den Einsatz des Truxor zum Bereinigen der Gewässer von Wasserpflanzen und Ried, was in zu großen Mengen vorhandenen war, abgeschlossen.

Dieser Truxoreinsatz ist für die Angelgewässer der Mitgliedsvereine im LAV kostenlos.
Natürlich wurden auch die notwendigen Genehmigingen der Unteren Wasserbehörde de LK MSH dazu eingeholt. Bei diesen Säuberungsarbeiten muß besonders die gute und

umsichtige Arbeit des Angelfreundes Matthias Gölner, welcher beim LAV angestellt wurde, um dieses nicht gerade billige Gerät zu bedienen, hervorgehoben werden. Leider konnten wiederholt nicht viele Vereinsmitglieder bei diesem wichtigen Arbeitseinsatz gezählt werden. Unser Gewässerwart René Schmücking und Angelfreund Karl Heinz Brauer waren als Organisatoren anwesend.  Dafür hatten wir eine kräftige Unterstützung durch die Einwohner von Sittichenbach. Dafür nochmal unser herzlicher Dank.

Natürlich mußte auch das geschnittene Grün vom Gewässer entsorgt werden. Da hat unser Anglerverein eine unverhoffte Hilfe vom, in Farnstädt ansässigen Bauern Hörning erhalten. Er stellte zwei Angestellte von seinem bäuerlichen mit Ladegerät und einem Sattelzug kostenlos zur Verfügung und entsorgte den Grünschnitt auf seinem Anwesen. Für diese Unterstützung sind wir dem Herrn Hörning sehr dankbar. Auch seine Info, wenn wir wieder einmal in dieser Richtung Hilfe benötigen unterstutzt er uns wieder, finden wir Angler eine super Geste.

Gewässerpflege am Teich in Sittichenbach

Der Angelteich in Sittichenbach wurde auch einer kurzen Grasmahd unterzogen. Trotz Corona hatte sich der Angelfreund Lennard Schaller bereit erklärt dem Gewässer eine Grasschur zu unterziehen. Der Vereinsvorsitzende hat Lennard dabei unterstützt. Mit Rasenmäher und Freischneider ging es dem Gras an den Halm.

Schnell waren die größten Flächen abgemähd. Leider hat dieser Einsatz nicht lange angehalten. Das Wetter in diesem Jahr war dem Graswuchs zu sehr angetan. Auch hatten keine Weiteren Vereinsmitglieder die Idee von selber einmal Hand anzulegen. Corona kann nichjt der Grund dafür gewesen sein. An der frischen Luft und auch mit genügend Abstand hätte dieser und jener Angelfreund seinen unaufgeforderten Beitrag zur Geaässerpflege leisten können. Lennerd, nochmals herzlichen Dank für deinen unermütlichen Einsatz. Nicht nur meckern, sondern auch ein wenig eigene Initiative würde viele Probleme lösen und unsere Angelgewässer in einem annehmbaren Zustend halten.

Der Vorstand

Angeln am Rassnitzer-, und Wallendorfer See

Bitte die Vorschriften beachten!

Entwurf Karte AV Raßnitzer See 2021
Entwurf Karte AV Wallendorfer See 2021

Zur Information

In Anbetracht vieler unerlaubter Maßnahmen beim Angel, bitte ich euch besonders auf diesen Hinweis zu achten. Bei Kontrollen durch die Fischereiaufsicht wird sehr korrekt nach dem FischG Sachsen-Anhalt durchgegriffen!

Trophäenfischen im Angelteich verstößt gegen den Tierschutz.
Anordnung zum waidgerechten Angeln und Verbot zum Wiedereinsetzen der Fische ins Gewässer rechtmäßig.
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das sogenannte Trophäenfischen, bei dem große Fische nach einem Angelvorgang („Drill“) lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt werden, gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstößt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt gewerbsmäßig eine Angelteichanlage in Vreden. Dort bietet er an, sowohl Forellen als auch kapitale Fische wie Störe, Welse, Hechte und Karpfen gegen Bezahlung zu angeln. Nachdem der Kreis Borken festgestellt hatte, dass bezüglich der Anlage des Antragstellers mehrere Strafanzeigen erstattet worden waren und auch in den Medien über nicht tierschutzgerechte Methoden berichtet worden war, forderte er mit Ordnungsverfügung vom 31. Juli 2014 den Antragsteller auf sicherzustellen, dass die geangelten Fische unverzüglich waidgerecht angelandet, betäubt, getötet und vom Angelhaken gelöst werden, untersagte ihm das Wiedereinsetzen von bereits geangelten Fischen und gab ihm auf, durch Erstellen einer Teichordnung sicherzustellen, dass ein Verstoß gegen diese Anordnungen durch andere Personen verhindert werde. Außerdem ordnete der Kreis Borken die sofortige Vollziehung der Verfügung an und drohte dem Antragsteller für jeden Fisch, der entgegen der Anordnungen geangelt werde, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro an. Hiergegen erhob der Antragsteller Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster, über die noch nicht entschieden ist. Zudem beantragte er, die aufschiebende Wirkung der Klage wieder herzustellen.
Fische werden nicht zum Nahrungserwerb und zur Lebensmittelgewinnung geangelt
Dies lehnte das Verwaltungsgericht Münster nunmehr im Wesentlichen ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich die Aufforderung, die Fische waidgerecht zu angeln, sowie das Verbot, sie wieder in das Gewässer einzusetzen, als offensichtlich rechtmäßig erwiesen. Beide Anordnungen dienten zur Verhinderung von künftigen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Danach dürfe niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Hier sei hinreichend belegt, dass in dem vom Antragsteller betriebenen Angelteich Fische mit lang andauerndem Drill geangelt, ohne Unterfangkescher angelandet, lebend vor der Kamera als Trophäe präsentiert, anschließend ohne Betäubung abgehakt und wieder in das Gewässer zurückgesetzt worden seien. Die Fische seien teilweise mehrere Minuten an Land liegen geblieben, bevor sie in das Gewässer zurückgesetzt worden seien. Durch diese Handlungen würden bei den Fischen zumindest erhebliche Stresssituationen hervorgerufen, die zu länger anhaltenden Leiden führten. Ein vernünftiger Grund hierfür liege nicht vor. Die Fische seien nicht zum Nahrungserwerb und zur Lebensmittelgewinnung geangelt worden, sondern allein, um die Erfahrung des langen Drills beim Angeln zu machen und mit dem meist kapitalen Fisch vor der Kamera zu posieren. Insoweit überwiege angesichts der Bedeutung des Tierschutzes das öffentliche Interesse die rein wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers an der vorläufigen Weiterführung dieser Art des Angelns.
Erstellen einer Teichordnung nicht notwendig
Lediglich die Anordnung, eine Teichordnung zu erstellen, sei nicht notwendig gewesen, weil der Antragsteller diese Anordnung bereits vor Erlass der Ordnungsverfügung erfüllt gehabt habe.
Dietrich Umpfenbach

Informationen zum Muldestausee

Für alle Angelfreunde welche am Muldestausee Angeln möchten, hier ein paar Informationen im Bild. Bitte auch im Gewässerverzeichnis nachschauen. Dieses Kunstköderverbot besteht weiterhin!!!!

Arbeitseinsatz am 13.06.2020 am Hofeteich in Farnstädt


Trotzt persönlicher Information durch den Gewässerwart haben es nicht alle vorgesehenen Angelfreunde für nötig erachtet an diesem Arbeitseinsatz teilzunehmen. Auch keine telefonische Absage ist durch diese Angelfreunde erfolgt. So mit seinen Vereinskameraden umzugehen und diese im Stich zulassen ist kein ordentlicher Umgang miteinander und wird durch den Vorstand noch ausgewertet. Die zum Arbeitseinsatz anwesenden Angelfreunde Steffen Henneberg und Jens Koziol haben an diesem Tag ordentlich viel Arbeit erledigen können. Den Angelfreunden ein großes Dankeschön für ihren gezeigten Einsatz. Letztendlich erfreuen nicht nur wir Angler uns an einem ordentlichen und gepflegten Angelgewässer, auch die wunderschöne Grünanlage rings um diese Teiche, Hofeteich und Froschteich, trägt zum guten Eindruck unserer Gemeinde bei.
In diesem Zusammenhang möchten wir es als Verein nicht versäumen uns bei der Gemeinde Farnstädt zu bedanken, die uns für den Abtransport von Gras und Ried einen Anhänger des Bauhofes zur Verfügung gestellt hat.
D.U.

Arbeitseinsatz am 26.10.2019 am Fischteich in Rothenschirmbach

Am 26.10. diesen Jahres wurde der nächste Arbeitseinsatz am Fischteich in Rothenschirmbach durchgeführt. Die zahlreich erschienenen Vereinsmitglieder legten unter der Anleitung von Marcel Förster und Mike Wendt so Richtig los. So wurden u.a. Angelstellen in das Ried eingeschnitten.

Übrigens allen Mitgliedern zur Info: Arbeiten an den Wasserpflanzen dürfen nur vom 01.10. bis zum 28.02. eines jeden Jahres geschnitten werden. Dieser Arbeitseinsatz hat sich mal so richtig für uns Angler gelohnt. Im Jahr 20120 werden die meisten Arbeitseinsätze so gelegt, dass am Ende des Tages ein zählbares Ergebnis für uns alle dabei heraus kommt.  Vor Einsatzbeginn wurden die Arbeitsgeräte noch einmal überprüft. Ich denke bei diesem Arbeitseinsatz wurde so richtig was geschafft. Das soll nicht heißen, dass bei den vorangegangenen Arbeitseinsätzen nichts geschafft wurde. Auch da heben die anwesenden Angelfreunde so richtig los gelegt. Leider haben wir dazu keine Bilddokumente. Ich möchte nochmal darauf hin weißen, dass wir zeitlich begrenzt sind, Grünschnitt Arbeiten an unseren Angelgewässern durchführen zu dürfen.                                                                                     D.U.

Gwässerschau René Schmücking, Ilona Wendt & Dietrich Umpfenbach

Am 22.08.2019 führten der 1. Vorsitzende, der Gewässerwart & Die Jugendwartin Ilona Wendt eine Gewässerschau der Vereinsangelgewässer durch.
Ziel der Gewässerschau war, wie unsere Angelgewässer die Hitzeperiode in diesem Jahr überstanden haben. Der Feuerlöschteich Gatterstädt ist momentan nicht mehr zu gebrauchen. Wir überlegen, ob der Pachtvertrag gekündigt wird, oder ob die Stadt Querfurt diesen „Teich“ saniert. Rücksprache mit Frau Helmis vom Ordnungsamt der Stadt Querfurt muß noch geführt werden.
Der Fischteich in Rothenschirmbach ist den Gegebenheiten entsprechend in einem guten Zustand.

Leider spielen auch an diesem Mönch Leute rum, so dass das gesamte Verschlussmaterial am Mönch weg ist. Rücksprache muß gehalten werden.

                                                                              

 

 

 

 

 

Am „Unterer Hofteich“ in Sittichenbach war Wasserverlust durch den defekten Mönch. Nach Rücksprache mit der Stadt Eisleben haben Beschäftigte des Bauhofs eine vorläufige Dichtheit wieder herstellen können, so das kein Wasser mehr entweicht. Im Gegenteil, der Wasserstand konnte wieder auf Normalmaß ansteigen. Zwei vollkommen vertrocknete Bäume am Gewässer sind jedoch eine Gefahr für uns Angler. Rücksprache mit der Stadt Eisleben muss noch erfolgen. Mit dem momentanen Zustand am Hofeteich & Froschteich in Farnstädt können wir bisher zufrieden sein. Fischsterben konnten wir an allen drei Teichen nicht fast stellen.  Der Anglerverein „Weitzschkerbach“ Farnstädt e. V. verfügt bis zum heutigen Tag über 6 Angelgewässer. 5 Gewässer wurden in den gemeinsamen Gewässerfond des   Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. eingebracht. Diese Angelgewässer können  von allen Mitglieder unseres Vereines und des Landesanglerverbandes Sachse-Anhalt e.V. mit gültigem Angeldokument  beangelt werden. Gastangler, welche einen gültigen Fischereischein haben können eine Angelberechtigung beim Verein gegen Entgeld erwerben.
Auf Grund seiner Lage und Größe ist der Teich in Kleinosterhausen nicht für die Angelfischerei frei gegeben. Alle genannten Angelgewässer werden mit einer neuen Beschilderung versehen. Unser zweites Vereinsboot „Anka“ wurde am Dienstag den 21.08.2019 von Falkenberg zurück geholt und steht jetzt der Gewässerpflege zur Verfügung.
Der Vorstand

1. Maßnahmen der Gewässerpflege sind unter anderem:
1. Fischereiaufsicht
2. Beseitigung von Unrat an und im Gewässer
3. Säuberung von Ufern, Wegen und Parkplätzen
4. Regulierung von Pflanzenwuchs an und im Gewässer entsprechend den gesetzlichen Regelungen
5. Anbringen und Wartung der Beschilderung
6. Schieben von Schneefenstern

2. Unsere Angelgewässer:
Es handelt sich hierbei vor allem um Gewässer mit einer Größe von 500 m2 bis zu einem   3/4 ha nutzbare Wasserfläche. Sie sind sehr beliebt bei unserer Vereinsjugend und älteren Anglern. Nicht nur ihrer Größe wegen und weil sie teilweise in Wohngebieten liegen, nein, vor allem wegen des guten Fischbestandes.
2.1 Gewässer im LK Mansfeld Südharz

Unterer Hofteich

Unterer Hofteich Sittichenbach Dieses Gewässer verfügt über einen guten Fischbesatz. Siehe Gewässerverzeichnis. Leider ist das Gewässer mit einigem Krautwuchs belastet. Besonders in den Sommermonaten.

 

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Teich Kleinosterhausen (darf nicht beangelt werden) Dieser Teich liegt im Ortszentrum von Kleinosterhausen und dient dem Anglerverein als Aufzuchtgewässer.

 

 

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Hofeteich Farnstädt Dieser hat ebenfalls einen guten Fischbestand. Hauptfischarten sind Aal, Karpfen, Schleie und viele Weißfische. Gefangen wurden auch schon große Hechte. Vom Vereinsmitglied Steffen Drittmann wurden am Hofeteichn Besatzmaßnahmen durchgeführt. Eingesetzt wurden Aale.

 

 

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Die absterbenden Wasserpflanzen haben dem Gewässer den Sauerstoff entzogen. Trotz großer Mühe der Angelfreunde Miriam & Lukas Krug und Uwe Martini das Gewässer vom Krautwuchs zu befreien, konnte ein weiteres Fischsterben nicht verhindert werden.

 

 

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