Fischerprüfung

Aktuelle Information für unsere Anglerschaft, welche die Prüfung zum Friedfischfischereischein ablegen!

Auf meine Anfrage bei der Oberen Fischereibehörde Mecklenburg-Vorpommern, bezüglich der Anerkennung des Friedfischfischereischein in diesem Bundesland, habe ich folgende Antwort erhalten.
Weitere Anfragen in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen & Thüringen werden von mir noch getätigt. Ihr erhaltet dann die die betreffenden Antworten auf diesem Weg.

Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Umpfenbach,
der Friedfischfischereischein aus Sachsen – Anhalt wird bei uns in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt. (Friedfische)
Mit diesem können sie die erforderlichen Fischereierlaubnisse für die Gewässer erwerben.
Falls Sie noch weiter Fragen haben können Sie sich gerne bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ortwin Schoder

Brandenburg
Hier die Antwort aus Brandenburg, Obere Fischereibehörde,
Sehr geehrter Herr Umpfenbach,
die Ausübung des Fischfangs mit der Friedfischhandangel ist im Land Brandenburg von der Fischereischeinpflicht befreit. Insoweit ist also eine Anerkennung des Friedfischfischereischeins des Landes Sachsen-Anhalt im Land Brandenburg nicht erforderlich und auch nicht maßgeblich.
Für die Ausübung der Friedfischangelei im Land Brandenburg ist die Entrichtung einer Fischereiabgabe erforderlich, des Weiteren wird natürlich die Friedfisch-Angelkarte für das jeweilige Gewässer benötigt.
Die in anderen Bundesländern ggf. bereits geleistete Fischereiabgabe wird im Land Brandenburg anerkannt, siehe hierzu auch § 22 Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG). Der entsprechende Nachweis ist bei der Fischereiausübung mitzuführen.
Angelkarten für das betreffende Gewässer werden vom jeweiligen fischereilichen Bewirtschafter und den ggf. beauftragten Vertriebsstellen (Angelgeschäften, Tourismusinformationen, Zeltplatzbetreibern u. a.) ausgegeben. Der Erwerb der Austauschangelberechtigung für die Gewässer des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. durch Mitglieder des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e. V. richtet sich nach der entsprechenden Vereinbarung der Verbände.
Inhaber des Friedfischfischereischeines des Landes Sachsen-Anhalt können auch in Brandenburg ausschließlich Friedfisch-Angelkarten erwerben.
Gern weise ich auch auf allgemeine und weiterführende Informationen unter Angelfischerei in Brandenburg | MLUK hin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heiko Harder

Sachsen
Laut Information von der Sächsischen Fischereiaufsicht, Herrn Mathias Meyer, ist der Friedfischfischereischein in Sachsen nicht zugelassen.
In Sachsen ist nur der Fischereischein zum Angeln zugelassen, bei dem ein 30 stündiger Lehrgang (Fischereischein) absolviert wurde.

Thüringen
Sehr geehrter Herr Umpfenbach,
Ihre Anfrage habe ich geprüft.
Nach der sachsen-anhaltinischen Fischereiverordnung erfolgt die Friedfisch-Fischerprüfung im Unterschied zur regulären Fischerprüfung, die Lehrgang, Theorie und Praxisteil beinhaltet, nur mit einem Prüfungsgespräch, um die Erlaubnis zum Angeln auf Friedfische zu bekommen. Die Friedfisch-Fischerprüfung kann von Mitgliedsverbänden des Landesanglerverbandes abgenommen werden.
Aufgrund der geschilderten Zusammenhänge sind nach Thüringer Fischereigesetz (§ 29) und Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (§ 33) die Inhaber derartiger Scheine in Thüringen nicht berechtigt, da hierbei keine Prüfung und kein Fischereischeinabschluss unter den vergleichbaren gesetzlichen Thüringer Rahmenbedingungen erfolgte.
Folglich kann nur ein Vierteljahresfischereischein nach § 35 ThürFischAVO erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Frank-Christian Tübbicke
Sachbearbeiter

Fischereischein
Die Fischereigesetzgebung in Deutschland ist Länderrecht.
Das heißt die Fischereigesetzgebung regeln die Bundesländer selbst.
Unter Beachtung übergreifender Bundesgesetze, z.B. im Rechtswesen oder im Umwelt- und Tierschutz, bestimmen die Bundesländer in Eigenverantwortung die Ausgestaltung der Landesgesetzgebung auf diesem Gebiet.
Das Fischereigesetz regelt den rechtlichen Rahmen für die Ausübung der Angelfischerei, schreibt den Geltungsbereich fest und legt Bedingungen für den Erwerb eines Fischereischeins fest. Dieser ist wiederum die Voraussetzung zum Erwerb eines Fischereierlaubnisscheines.
Wer ohne gültigen Fischereischein in Verbindung mit einem ebenfalls gültigen Fischereierlaubnisschein angelt begeht Fischwilderei. Das ist eine Straftat.

In Sachsen-Anhalt können folgende Fischerprüfungen abgelegt werden:
< Fischereischein
< Friedfischfischereischein
< Jugendfischereischein
< Behinderten Fischereischein

Wie erhalte ich einen Fischereischein?
Jugendfischereischein
Kinder ab dem 8. Lebensjahr bzw. Jugendliche müssen eine Jugendfischerprüfung für den Jugendfischereischein ablegen. Diese besteht aus einer mündlichen Prüfung (fünf Fragen aus einem Fragenkomplex).
Eine Lehrgangspflicht dafür besteht nicht. Die Vereine, welche zur Abnahme der Jugendfischerprüfung berechtigt sind, bieten in der Regel einen Lehrgang auf freiwilliger Basis an.
Seine Gültigkeit erlischt mit dem 18. Lebensjahr. Unser Verein hat ein großes Interesse an der Nachwuchsgewinnung. daher können die Kinder bzw. Jugendlichen unter Aufsicht bereits vor der Erteilung des Jugendfischereischeines angeln. Dadurch werden die jugendlichen mit der Angelfischerei vertraut gemacht, können Kenntnisse erwerben die für eine spätere Prüfung von Vorteil sind und damit schon auf die Prüfung dementsprechend vorbereitet.

Jugendliche ab 14 Jahre können den Jugendfischereischein, oder auf Wunsch gleich die Prüfung zum Friedfischfischereischein ablegen. Auch die Teilnahme an der Prüfung zum Fischereischein steht ihnen nach Absolvierung des Pflichtlehrgangs (30h) offen.

Friedfischfischereischein
Personen ab dem 14. Lebensjahre können einen Friedfischfischereischein erwerben. Diese Prüfung ist eine mündliche Prüfung. Ein Pflichtlehrgang ist nicht erforderlich.            Dieser Friedfischfischereischein ist auf das Fischen von Friedfischen und das Land Sachsen-Anhalt begrenzt. Er findet keine Anerkennung in anderen Bundesländern.            Wie beim Jugendfischereischein bieten die Vereine, welche zur Abnahme der Prüfungen berechtigt sind, einen Lehrgang auf freiwilliger Basis an.

Fischereischein
Der Fischereischein ist in Sachsen-Anhalt ein staatliches Dokument.
Wer den Fischereischein erwerben möchte, muß vor dessen Erteilung an einem 30Std. Pflichtlehrgang teilnehmen. Das ist die Zugangsvoraussetzung. Eine anschließende, bestandene, schriftliche und mündliche Prüfung berechtigen dann zur Beantragung des Fischereischeines des Landes Sachsen-Anhalt bei der jeweilig zuständigen Kreisverwaltung, Untere Fischereibehörde. Dieser wird in der Regel bundesweit, bei Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt, anerkannt.
Antragsformulare zur Anmeldung für die Fischerprüfung, können bei den jeweiligen Fischereibehörden der Landkreise erworben werden.
Ein Anspruch auf Erteilung eines Fischereierlaubnisscheins am jeweiligen Gewässer erwächst aus dem Besitz des Fischereischeins nicht.                                                                 Die Prüfungsgebühr beträgt für Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahre 28,00 €,
ab 18 Jahre sind 56,00 € zu entrichten.

Behinderten Fischereischein
Diesen Fischereischein können für erkrankte Menschen, welche nicht in der Lage sind eine Prüfung durch ihre Krankheit abzulegen, durch Eltern, Erziehungsberechtigte etc. mit dementsprechendem ärztlichem Attest bei der jeweiligen Fischereibehörde beantragt werden.
Das berechtigt den Inhaber, in Begleitung eines Fischereischeininhabers, zum Friedfischfang.

Die Kosten für den Behinderten-, Jugend-, Friedfisch- und Fischereischein werden durch eine Gebührenordnung geregelt. In Sachsen-Anhalt staffeln sich die Gebühren nach Alter und Gültigkeitsdauer. Es gibt ihn mit Gültigkeit von einem bis fünf Jahre.                     Darüber hinaus können der Behinderten-, Friedfischfisch-, und Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.

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